AUFNAHME

Ist es unumgänglich, dass Ihr Tier weg muss ? - Allergie - Scheidung - schwierige Nachbarn - Welpen - Erkrankung - Tod des Besitzers - anstrengender Charakter des Tieres - berufliche Veränderung - Wohnungswechsel - etc.. Das SCHNAUZERL ist  kein Tierheim - es werden keine staatlichen Mittel beansprucht. Gerne wird hauptsächlich Vermittlungshilfe geleistet. In Ausnahmefällen werden Verzichtstiere (Hunde & Katzen) liebevoll aufgenommen. Diese werden (wenn nötig) trainiert und es wird ein neues gutes Zuhause gefunden. Vögel, Kleintiere (Hasen, Hamster, etc.) oder Exoten (Spinnen, Schlangen, etc.) nehmen wir nicht auf.

Bitte füllen Sie erst das Formular aus.

Selbstverständlich können Sie uns gegebenenfalls i. w. F.  auch anrufen.


SCHNAUZERL bietet Hilfe an

Bitte wählen Sie unter diesen Möglichkeiten:

a)

Vermittlungshilfe kostenfrei:  Ihr Tier wird  kostenfrei auf der SCHNAUZERL Homepage  unter "Vermittlungshilfe Hunde" , "Vermittlungshilfe Katzen" oder "Vermittlungshilfe Andere"  und ggf. in den Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Rechte und Pflichten bleiben beim Eigentümer. Selbstverständlich dürfen Sie auf den Beitrag verlinken oder das Bild verwenden. Daten des Eigentümers werden nicht weitergegeben oder veröffentlicht = als erster Ansprechpartner fungiert das SCHNAUZERL. Ihnen werden per Email max. drei Monate / max. vier Kontaktdaten von Interessenten mitgeteilt, damit Sie mit diesen Kontakt aufnehmen können. Es geht hier um Tierschutz (nicht Handel). Züchter wenden sich an ihren jeweiligen Dachverband. Hunde: Es ist bei Vermittlungshilfe nachzuweisen, dass der Hund seit mind. 16 Wochen in der Heimtierdatenbank ***  gemeldet ist. Falls Sie diese Bestätigung nicht haben, wenden Sie sich an einen Tierarzt, Ihre Bezirkshauptmannschaft. oder die Datenbank, bei der Ihr Tier gemeldet ist (z.B. Animaldata, Petcard, PawID, IFTA ). 



b)

Aufnahme:  Ihr Tier wird  in  der SCHNAUZERL Tierzuflucht  aufgenommen. Rechte und Pflichten werden von SCHNAUZERL übernommen. Als Aufnahmegebühr wird ein Beitrag zu den Verpflegungs- und Haltungskosten, in Anlehnung an nachstehende Aufstellung, errechnet. Manche Hunde (Alter unter 15 Wochen) können kostenlos aufgenommen werden. Gerne wird ggf. ein Angebot gesendet. Ein Aufnahmevertrag kommt erst nach persönlichem Augenschein zustande. Aufnahmegebühr:


Verwaltungsgebühr 100,00. Da es passierte, dass Vereinbarungen seitens des Abgebers nicht eingehalten wurden, kommt ein Aufnahmetermin grundsätzlich erst durch Überweisung der Verwaltungsgebühr  zustande. Sollte das Tier (wegen unrichtiger Angaben des Eigentümers) nicht aufgenommen werden, der Eigentümer sich anders entscheiden oder der Termin vom Eigentümer nicht eingehalten werden, wird  nicht  zurück überwiesen, da Zeit- und Planungsaufwand entsteht. 



c)

Pflegeplatz:   Ihr Tier wird   als Hotelgast  im SCHNAUZERL Hotel  betreut. Rechte und Pflichten bleiben beim Eigentümer. Es gelten die Preise des SCHNAUZERL Hotels.  Wenn eine Vollmacht des Eigentümers vorliegt, kann das Tier direkt in ein neues Zuhause weitergegeben werden. Es wird grundsätzlich kostenfrei bei der Vermittlung durch Homepage, Social Media, Inseraten, Evidenzkartei und Besichtigungen geholfen. Bitte beachten:  Manchmal wird ein Tier zeitnah vermittelt - manchmal dauert es Monate und ist Training nötig. Darum wird ein "Depot" für die Tierpension und ggf. Schule hinterlegt. Wenn das Tier vermittelt wird, wird der überschüssige Betrag rückbezahlt oder, falls eine Vergabe nicht möglich war, vom Eigentümer ein weiteres Depot hinterlegt oder das Tier abgeholt.



Eine weitere Möglichkeit ist die private Notfallabgabe über Tieranzeigen.at, durch die Sie selbst

nach einem neuen und guten Zuhause für ihren Hund oder ihre Katze suchen können.

Alle Infos dazu finden Sie unter:  https://www.tieranzeigen.at/notfallabgabe/


*: Richtwert  Die o.a. Kosten (inkl. 20 % MwSt.) sind Orientierungswerte. Bei unvermittelbaren und/oder schwer kranken und/oder sehr bissigen und/oder älteren Tieren wird die Aufnahmegebühr individuell vereinbart. In nachweislich dringenden Fällen, bei welchen die Gebühr nicht vollständig bezahlt werden kann, kann ein Sonderpreis vereinbart werden. Sollte ein Tier ursprünglich von uns vermittelt worden sein, verrechnen wir keine Verwaltungsgebühr und gewähren bei Rücknahme 20 % Nachlass auf die Gesamtsumme der Aufnahmegebühr.

**:   Rasseliste 

SCHNAUZERL richtet sich  nach den Rasselisten der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Vorarlberg. Die Bestimmungen gelten auch für Mischlinge mit diesen Rassen und Hundetypen.

Quelle: Sicherheitspolizeiliche Hundegesetzgebung 26.02.2019
Quelle: Sicherheitspolizeiliche Hundegesetzgebung 26.02.2019

***:  Vermittlungshilfe 

Diese  wird  angeboten, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Ansonsten kommt nur b) oder c) in Frage.