Ein Tier abgeben
Manchmal ändert sich das Leben und ein Tier braucht ein neues Zuhause. Im Formular wählen Sie den Weg, den Sie sich wünschen – ob eine Aufnahme bei uns möglich ist, hängt vom freien Platz ab.
Drei Möglichkeiten
Wenn ein Tier ein neues Zuhause braucht
Seit 1996 finden hier Hunde und Katzen ein neues Zuhause, deren Besitzer sie nicht behalten können. Welcher der drei Wege für Sie passt, hängt vor allem davon ab, ob das Tier bis zur Vermittlung bei Ihnen bleiben kann. Das SCHNAUZERL ist kein Tierheim und nimmt keine staatlichen Mittel in Anspruch – deshalb ist eine Aufnahme mit einer Gebühr verbunden, die Vermittlungshilfe dagegen unentgeltlich – für Sie ebenso wie für den neuen Besitzer.
Vermittlungshilfe
Wir stellen Ihr Tier auf unserer Website und über unsere Kanäle vor. Es bleibt bei Ihnen zu Hause, und Sie entscheiden selbst, wer es bekommt. Interessenten füllen bei uns ein Formular aus, das wir Ihnen weiterleiten.
kostenlosAufnahme bei uns
Wir übernehmen alle Rechte und Pflichten und suchen ein neues Zuhause. Das Tier lebt bis dahin bei uns, wird betreut, tierärztlich versorgt und wenn nötig trainiert. Wie lange das dauert, weiß niemand vorher.
Aufnahmegebühr, siehe untenPflegeplatz im Hotel
Sie behalten Ihr Tier, es wohnt aber vorübergehend im SCHNAUZERL Hotel, während gemeinsam ein neues Zuhause gesucht wird. Sinnvoll, wenn sich Ihre Situation nur für eine begrenzte Zeit geändert hat.
zu den üblichen HotelpreisenDas Tier bleibt bei Ihnen
So läuft eine Vermittlungshilfe ab
Sie melden das Tier an
Über das Formular, mit einer möglichst genauen Beschreibung und zwei aktuellen Fotos. Je mehr wir über das Tier wissen, desto besser wird das Inserat.
Wir erstellen das Inserat
Das Tier erscheint auf dieser Website, auf Facebook und in unseren übrigen Kanälen. Es bleibt die ganze Zeit bei Ihnen zu Hause.
Interessenten melden sich
Anfragen laufen über unser Formular bei uns ein. Wir leiten sie an Sie weiter.
Sie entscheiden selbst
Ab hier sprechen Sie direkt mit den Interessenten. Kennenlernen und Übergabe liegen bei Ihnen beiden. Die Vermittlungshilfe ist unentgeltlich: Das Tier wird ohne Kaufpreis und ohne Schutzgebühr übergeben.
Die Anzeige läuft drei Monate. Danach nehmen wir sie automatisch von der Website. Findet Ihr Tier vorher ein neues Zuhause, freuen wir uns sehr über eine kurze Nachricht – dann nehmen wir das Inserat sofort heraus.
Warum wir Tiere aus Privathaushalten nur so vorstellen dürfen
Ein Tier dürfen wir nur dann öffentlich vorstellen, wenn es älter als sechs Monate ist – bei Hund und Katze reicht auch, dass die bleibenden Eckzähne ausgebildet sind – und wenn es beim bisherigen Halter nicht bleiben kann. Bei Hunden muss die Meldung in der Heimtierdatenbank mindestens sechzehn Wochen zurückliegen. Das gilt ausdrücklich auch im Internet, deshalb fragen wir im Formular nach Wurfdatum und Chipnummer. Ist ein Tier dafür noch zu jung, führen die Aufnahme bei uns oder ein Pflegeplatz weiter.
Der Gesetzestext im Wortlaut
§ 8a Tierschutzgesetz – Verkaufsverbot von Tieren
(1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
(2) Das öffentliche Anbieten von Tieren zum Kauf oder zur sonstigen Abgabe ist nur in folgenden Fällen gestattet:
- im Rahmen eines gemäß § 29 Abs. 1 bewilligten Tierheims, oder
- im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 bewilligten Haltung, oder
- durch Züchterinnen bzw. Züchter, die gemäß § 31b eine gemeldete oder bewilligte Zucht betreiben, eingeschränkt auf die von ihnen gezüchteten Tiere, oder die von der Meldepflicht gemäß § 31b Abs. 1 durch Verordnung ausgenommen sind, oder
- zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft bzw. von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren, oder
- die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Datenbank gemäß § 24a gemeldet sind.
Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.
(3) Es ist verboten, Tiere, die erkennbar entgegen Abs. 1 oder 2 zum Kauf oder zur sonstigen Abgabe angeboten werden, zu erwerben oder zu übernehmen.
Fassung vom 31. Mai 2025, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 21/2025. Geprüft am 7. August 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes. Diese Wiedergabe ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsauskunft.
Das Tier kommt zu uns
So läuft eine Aufnahme ab
Sie melden sich
Über das Formular oder telefonisch. Wir brauchen die Angaben zum Tier und zwei aktuelle Fotos.
Wir melden uns zurück
Anhand Ihrer Angaben und der Fotos schauen wir, ob und wann ein Platz frei ist, und senden Ihnen ein Angebot mit dem Betrag.
Termin wird fix
Nach Überweisung der Verwaltungsgebühr von 100 € steht der Termin. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung ist die Aufnahme vereinbart.
Übergabe
Wir sehen das Tier zum ersten Mal und schließen den Aufnahmevertrag vor Ort. Bitte Impfausweis und – falls vorhanden – Ahnentafel mitbringen. Weicht das Tier stark von Ihren Angaben ab, können wir noch ablehnen.
Aufnahme
Was eine Aufnahme kostet
Als Aufnahmegebühr wird ein Beitrag zu den Verpflegungs- und Haltungskosten errechnet, in Anlehnung an die folgende Aufstellung. Dazu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 100 €.
Die Beträge steigen mit dem Alter, weil ein älteres Tier meist länger bei uns bleibt, bis es ein Zuhause findet. Den genauen Betrag berechnen wir anhand dieser Aufstellung und Ihrer Angaben zum Tier und schicken Ihnen das Angebot per E-Mail.
Was eine Aufnahme für einen Hund kostet
Manche Hunde unter 15 Wochen nehmen wir kostenlos auf. Gerne senden wir vorab ein Angebot.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | € 100,00 |
| Alter unter 15 Wochen | € 0,00 |
| Alter unter 1 Jahr | € 100,00 |
| Alter über 1 Jahr | € 200,00 |
| Alter über 3 Jahre | € 300,00 |
| Alter über 5 Jahre | € 400,00 |
| je weiteres Jahr | € 100,00 |
| Zuschläge | |
| größere Rasse (über 10 kg) | € 150,00 |
| nicht reinrassig (ohne Ahnentafel) | € 50,00 |
| keine Ausbildung (ohne Leistungsheft) | € 150,00 |
| schwierig zu Hund | € 200,00 |
| zu Menschen ängstlich | € 300,00 |
| zu Menschen bissig | € 500,00 |
| Handicap, krank, Pflege | € 200,00 |
| unzureichende Impfung | € 100,00 |
| nicht kastriert oder sterilisiert | € 300,00 |
| fehlender Chip | € 50,00 |
| auf der Rasseliste | € 1.500,00 |
Was eine Aufnahme für eine Katze kostet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | € 100,00 |
| Alter unter 1 Jahr | € 50,00 |
| Alter über 1 Jahr | € 100,00 |
| Alter über 3 Jahre | € 200,00 |
| Alter über 5 Jahre | € 300,00 |
| je weiteres Jahr | € 50,00 |
| Zuschläge | |
| zu Menschen ängstlich | € 150,00 |
| zu Menschen bissig | € 250,00 |
| Handicap, krank, Pflege | € 200,00 |
| unzureichende Impfung | € 80,00 |
| nicht kastriert oder sterilisiert | € 200,00 |
Welche Rassen auf der Rasseliste stehen
SCHNAUZERL richtet sich nach den Rasselisten der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Die Bestimmungen gelten auch für Mischlinge mit diesen Rassen und Hundetypen.
| Rasse | NÖ8 Rassen | Vorarlberg13 Rassen | Wien12 Rassen |
|---|---|---|---|
| American Staffordshire Terrier | ● | ● | ● |
| Bandog | ● | ●* | – |
| Bordeauxdogge | – | ● | – |
| Bullmastiff | – | ● | ● |
| Bullterrier | ● | ● | ● |
| Dogo Argentino (Argentin. Mastiff) | ● | ● | ● |
| Fila Brasileiro | – | ● | ● |
| Mastiff | – | ● | ● |
| Mastin Español | – | ● | ● |
| Mastino Neapolitano | – | ● | ● |
| Pit Bull Terrier | ● | – | ● |
| Ridgeback | – | ● | – |
| Rottweiler | ● | – | ● |
| Staffordshire Bullterrier | ● | ● | ● |
| Tosa Inu | ● | ● | ● |
Die Angaben gelten auch für Kreuzungen zwischen gelisteten und nicht gelisteten Rassen.
* In Vorarlberg gilt beim Bandog nur die Kreuzung zwischen Bandog und Pitbullterrier.
Geprüft am 7. August 2026 anhand der Angaben des Bundes auf oesterreich.gv.at; Stand der Behördenseiten: 27. April 2026. Die Aufstellung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsauskunft.
Hintergrund
Warum es eine Gebühr gibt
Die Aufnahmegebühr
Wer ein Tier abgibt, trifft eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein soll. Wir kommen ab der Übergabe auf unbestimmte Zeit für das Tier auf — für Futter, Unterbringung, Betreuung, den Tierarzt und oft auch für Training. Manche Tiere brauchen bei der Ankunft mehr, als bei der Anfrage absehbar war.
Der Kaufpreis bei der Vergabe
Ein angemessener Preis sorgt dafür, dass eine Entscheidung für ein Tier überlegt getroffen wird, und er schützt das Tier vor einem raschen Weiterverkauf. Im Preis enthalten sind die Kosten, die bei uns angefallen sind: Impfung, Entwurmung, Flohprophylaxe, Mikrochip und, wenn nötig, Kastration oder medizinische Eingriffe.
Hilfe für Ihr Tier
Füllen Sie das Formular aus – damit haben wir gleich alles, was wir brauchen. Wir melden uns bei Ihnen.
Zum FormularFragen vorab? Telefonisch unter +43 (0) 6216 46 64
Der Ort
Wo die Tiere leben
Wer sein Tier abgibt, will wissen, wo es hinkommt. Deshalb ein paar Bilder von dem Platz, an dem die Tiere leben, bis sie ein neues Zuhause haben.





