Vom 18. November bis 4. Dezember sind wir auf Urlaub – bitte schicken Sie Anfragen noch bis 17. November oder wieder ab 5. Dezember.

SCHNAUZERL Tierzuflucht

Aufnahme und Vermittlungshilfe

Hilfe für mein Tier

Melden Sie Ihr Tier hier an – wir melden uns bei Ihnen.

  • Vermittlungshilfe kostenlos
  • Unverbindlich
  • Seit 1996

Bevor Sie ausfüllen: Mit diesem Formular melden Sie Ihr Tier an – das ist unverbindlich.

Vermittlungshilfe: Wir erstellen aus Ihren Angaben das Inserat und schreiben Ihnen, sobald es online steht. Öffentlich vorstellen dürfen wir ein Tier erst ab sechs Monaten – oder wenn bei Hund und Katze die bleibenden Eckzähne ausgebildet sind. Bei Hunden kommt die Meldung in der Heimtierdatenbank seit mindestens 16 Wochen dazu (§ 8a Tierschutzgesetz).

Aufnahme oder Pflegeplatz: Wir beurteilen Ihre Angaben und die Fotos und melden uns persönlich bei Ihnen. Bitte beschreiben Sie das Tier so genau wie möglich: Wir sehen es erst beim Übergabetermin – weicht es deutlich von Ihren Angaben ab, können wir die Aufnahme dort noch ablehnen.

Welche Wege es gibt, wie eine Aufnahme abläuft und welche Gebühren dabei anfallen, steht auf Tier abgeben.

Vermittlungshilfe oder Aufnahme

Welchen Weg Sie sich wünschen – Vermittlungshilfe, Aufnahme in der Tierzuflucht oder einen Pflegeplatz im SCHNAUZERL Hotel – fragt das Formular gleich zu Beginn. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Die Fotos laden Sie bitte über das Formular hoch.

Urlaub von 18. November bis 4. Dezember

In dieser Zeit ist die SCHNAUZERL Tierzuflucht nicht besetzt – auch Telefon und E-Mail ruhen.

Anfragen, die in dieser Zeit eintreffen, können wir nicht bearbeiten. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage noch bis 17. November oder wieder ab 5. Dezember – dann kümmern wir uns gerne darum.

Ihre Angaben

Worum es geht

Das Tier

Pflicht bei der Vermittlungshilfe: Wir dürfen ein Tier nur dann öffentlich vorstellen, wenn es älter als sechs Monate ist oder die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind (§ 8a Tierschutzgesetz).
Bei Hunden ist die Chipnummer ohnehin Pflicht.
Pflicht bei der Vermittlungshilfe: Wir dürfen einen Hund nur dann öffentlich vorstellen, wenn er seit mindestens 16 Wochen auf Sie gemeldet ist (§ 8a Tierschutzgesetz).

Wesen und Gesundheit

Genaueres können Sie weiter unten bei der Beschreibung ausführen.

Vorgeschichte

Was macht es aus, was mag es, was mag es nicht?