Ist es unumgänglich, dass Ihr Tier weg muss ? - Allergie - Scheidung - schwierige Nachbarn - Welpen - Tod des Besitzers - anstrengender Charakter des Tieres - berufliche Veränderung - Wohnungswechsel - etc. . Das SCHNAUZERL ist kein Tierheim - es werden keine staatlichen Mittel beansprucht. Verzichtstiere werden liebevoll aufgenommen, wenn notwendig trainiert und es wird ein neues gutes Zuhause gefunden.
Ihr Tier wird als Abgabetier in der SCHNAUZERL Tierzuflucht aufgenommen, sofern Platz ist und ggf. Hundetrainer Zeit haben. Rechte und Pflichten werden von SCHNAUZERL übernommen. Als Aufnahmegebühr wird ein einmaliger Beitrag zu den Verpflegungs- und Haltungskosten, in Anlehnung an nachstehende Aufstellung, errechnet. Ein Aufnahmevertrag kommt erst nach persönlichem Augenschein durch das SCHNAUZERL zustande.
Aufnahmegebühr *:
Ihr Tier wird als Hotelgast im SCHNAUZERL Hotel betreut. Rechte und Pflichten bleiben beim Tierbesitzer. Es gelten die Preise des SCHNAUZERL Hotels. Wenn eine Vollmacht des Tierbesitzers vorliegt, kann das Tier direkt in ein neues Zuhause weitergegeben werden. Es wird kostenfrei bei der Vermittlung durch Homepage, Social Media, Inseraten, Evidenzkartei und Besichtigungen geholfen. Bitte beachten: Manchmal wird ein Tier zeitnah vermittelt - manchmal dauert es Monate und ist Training nötig. Es wird ein "Depot" für die Tierpension (bei Hunden plus die geschätzten Trainerstunden) hinterlegt. Wenn das Tier vermittelt wird, wird ggf. der überschüssige Betrag rückbezahlt oder, falls eine Vergabe nicht möglich war, vom Besitzer ein nochmaliger Betrag in gleicher Höhe hinterlegt.
Depot *:
*: Richtwert: Die Gebühren (inkl. 20 % MwSt.) sind Orientierungswerte. Bei unvermittelbaren und/oder schwer kranken und/oder sehr bissigen Tieren werden Depot bzw. Aufnahmegebühr individuell vereinbart. In nachweislich dringenden Fällen, bei welchen die Gebühr nicht vollständig bezahlt werden kann, kann ein Sonderpreis vereinbart werden. Sollte ein Tier ursprünglich von uns vermittelt worden sein, gewähren wir bei Rücknahme 20 % Nachlass.
**: Rasseliste:
SCHNAUZERL richtet sich nach den aktuellen Rasselisten der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Vorarlberg. Die Bestimmungen gelten auch für Mischlinge mit diesen Rassen und Hundetypen.
Für Fundtiere ist das SCHNAUZERL nicht zuständig. Sie finden eine Auflistung der gefundenen Tiere in der Fundtierdatenbank des Landes Salzburg. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das betreffende Tierheim.
Parteienverkehr ausschließlich mit Termin während Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 - 10:30 Uhr und 15:00 - 16:30 Uhr
Freitag, Samstag, Sonntag, Feiertag:
09:00 - 10:30 Uhr
dringende Fälle: 00:00 - 24:00 Uhr
Konto SCHNAUZERL:
IBAN: AT103502100001217280
BIC: RVSAAT2S021
SCHNAUZERL Tierzuflucht
Bachstraße 5 - 6
5202 Neumarkt am Wallersee
Österreich
Telefon: 0043 6216 46 64
Telefax: 0043 6216 46 64 88
Mobil: 0043 676 302 70 77
E-Mail: info@tierzuflucht.at